Onlinevereinswechsel
Für alle Wechsel, die online über click-TT abgewickelt werden, muss kein Formular mehr an die
Geschäftsstelle geschickt werden. Beachten Sie bitte, dass es auch nicht mehr erforderlich ist, den
abgebenden Verein zu informieren. Dieser wird beim Onlineverfahren direkt per E-Mail informiert. Die
Onlineeingabe muss bis einschließlich 31. Mai erfolgen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein
wird zum 01. Juli erteilt. Taucht der Wechsel nach der Erfassung im Bereich „eingereichte
Wechselanträge“ auf, haben Sie alles richtig gemacht!!!
Verbandsübergreifende Wechsel
Verbandsübergreifende Wechsel können auch online abgewickelt werden, wenn es sich um einen
Wechsel innerhalb der click-TT Verbände handelt. Zu den click-TT Verbänden gehören derzeit
Württemberg - Hohenzollern, Baden, Südbaden, Bremen, Hessen, Rheinland, Sachsen-Anhalt und
Westdeutschland. Alle anderen verbandsübergreifenden Wechsel sind weiterhin schriftlich vom
neuen Verein an seinen Mitgliedsverband zu richten.
Löschung von Spielberechtigungen
Zurzeit können nur Spielberechtigungen von Spielern/innen gelöscht werden, die in der vergangenen
Saison nicht in einer Mannschaft gemeldet waren. Nach Abschluss der Wechselphase und der
Archivierung der Spielzeit 2007/2008 wird es ab Anfang Juni möglich sein, alle anderen Löschungen
vorzunehmen. Der Löschvorgang lässt sich im Onlineverfahren durch das Setzen eines Hakens sehr
rasch und unkompliziert durchführen und wird sofort wirksam. Bitte sehen Sie möglichst von
Anträgen in Papierform oder per E-Mail ab. Deren Bearbeitung wird in jedem Fall länger dauern.
Durch den Einsatz der Onlineplattform click-TT ermöglichen wir Ihnen weiterhin eine
Fristverlängerung auf den 31.7.2007 damit Ihnen mehr Zeit für die Löschungen bleibt. Diese
Fristverlängerung gilt jedoch nur für Löschungen, die die Vereine selbst im Onlineverfahren über
click-TT vornehmen!
Jugendfreigaben
Anträge auf Jugendfreigabe sind weiterhin für alle Klassen bis zum 30. Juni auf dem entsprechenden
Antragsformular an die Geschäftsstelle des TTVN zu richten. Eine Onlineeingabe ist noch nicht
möglich. Das entsprechende Formular steht zum Download auf unserer Homepage bereit.
(
http://www.ttvn.de/content/downloads/00JFG.doc)