Franziska hat geschrieben:Der TTVN hat für die Zukunft aber schonmal vorgesorgt und die Wettspielordnung ab nächster Saison geändert. Dort heißt es jetzt:
Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtende Mannschaften
und bei der Relegationsrunde nicht antretende Mannschaften werden durch keine anderen Mannschaften ersetzt und für ein eventuelles späteres Auffüllen einer Staffel nicht berücksichtigt.
Damit entstünde eine neue Lücke. Was passiert, wenn mehrere
Mannschaften an einer Relegationsrunde teilnehmen, eine zwar ein Spiel
bestreitet, dann aber nicht mehr antritt, aus welchen Gründen auch
immer?
Es wäre sinnvoller zu regeln, in welcher Form ein Relegationsverzicht zu
erklären ist. Damit gäbe es keine Interpretationsspielräume mehr. Das
Nichtantreten ist ja eh schon geregelt. Das gewünschte Verhalten lässt sich
über die Höhe eines Ordnungsgeldes steuern.
Ich halte nichts davon, die Austragung von Relegationsspielen
auf Biegen und Brechen erzwingen zu wollen. Es wird immer wieder
Gründe geben, die dazu führen, dass eine Mannschaft
unfreiwillig
nicht antreten kann. Zumal das verdammt kleine Zeitfenster, innerhalb
dessen die Spiele stattfinden müssen, fremdbestimmt ist. Hätten die
Mannschaften mehr Freiheiten hinsichtlich der Vereinbarung eines
Spieltermins, dann wäre ein Austragungszwang eher einzusehen.
Grüße, Heiko