Wer denkt sich denn so einen Quatsch aus???
Moderator: Conny
Ich denke man sollte auf die alte Regel zurückgreifen...
4
Ermittlung der Spielstärke-Reihenfolge mittels Bilanzwerten und Bilanzwertdifferenzen
f
Für die Bestimmung der neuen Reihenfolge zweier Spieler, die am Ende der vorangegangenen Halbserie in der
gleichen Mannschaft gemeldet waren, gelten folgende Grenzwerte:
Bei einer Bilanzwertdifferenz kleiner als -0,500 darf nicht umgemeldet werden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz von -0,500 bis 1,200 kann der Verein ummelden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz größer als 1,200 muss umgemeldet werden.
g
Für die Bestimmung der neuen Reihenfolge zweier Spieler, die am Ende der vorangegangenen Halbserie in
unterschiedlichen Mannschaften gemeldet waren, gelten folgende Grenzwerte:
Bei einer Bilanzwertdifferenz kleiner als -0,500 darf nicht umgemeldet werden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz von -0,500 bis 2,500 kann der Verein ummelden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz größer als 2,500 muss umgemeldet werden.
h
In Bezug auf die Mannschaftszugehörigkeit gehört in beiden Fällen (f und g) ein Spieler, der während der Halbserie
in eine höhere Mannschaft aufgerückt ist (I 7 e), zur höheren Mannschaft und ein Spieler, der wegen viermaligen
Ersatzspielens zwar die Einsatzberechtigung für seine bisherige Mannschaft verloren hat (J 7 d), aber
nicht in eine höhere Mannschaft aufgerückt ist, zur bisherigen Mannschaft.
Cord hat geschrieben:Wenn sich bei der Berechnung der Bilanzwerte nichts geändert hat, dann wechselt man nun Mannschafts-intern die Positionen viel schneller als zuvor. Während man zwischen den verschiedenen Mannschaften wie bisher wechselt.
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