Neue Regeln für Mannschaftsaufstellungen

Fragen zu den TT-Regeln - Link zur Wettkampf-Ordnung (WO) TTVN-Jahrbuch (PDF)

Moderator: Conny

Beitragvon Björn » 21.12.2007, 00:04

realistisch gesehen wäre alles andere als nen sperrvermerk nen witz, da er von der klasse auf jeden fall in die erste gehört. Wie es allerdings von der Regelauslegung geregelt ist, muss jmd anders beurteilen :)
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Björn
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Beitragvon Strunz » 21.12.2007, 11:02

Im "Fall" Jürgen Meyers sieht es wohl so aus, dass der Sperrvermerk für die
Rückrunde aufgehoben werden kann, da der Bilanzwert (BW)
von Jürgen <2,0 im Vergleich zu den Spielern der ersten steht !!!


Zitat Michael Bitschkat/ Bezirksverband Lüneburg:

· Nach den Bilanzwerten der Herbstserie sind Umstellungen zwischen zwei
Mannschaften erforderlich:
Hier kann der Verein nun selber entscheiden, ob er die geforderte Umstellung vornehmen
möchte oder lieber den tiefer spielenden Spieler/in (der laut Bilanzwert in eine höhere
Mannschaft aufrückten müsste) in seiner Mannschaft belässt und dann einen Sperrvermerk
akzeptiert.
Für Spieler/innen, die bereits in der Herbstserie einen Sperrvermerk hatten, gelten die
Umstellungsforderungen natürlich nicht. Solche Spieler bleiben das gesamte Spieljahr lang in
der Vorrunden-Mannschaft. Für diese Spieler/innen gilt vielmehr: Wenn ein Spieler/in mit
Sperrvermerk (SPV) nach den Bilanzwertdifferenzen vor mindestens einen Spieler/in einer
höheren Mannschaft muss, muss der SPV in der Rückrunde bestehen bleiben. Wenn ein
Spieler/in vor keinen einzigen Spieler/in einer höheren Mannschaft muss, kann der SPV dann
aufgehoben werden, wenn alle höheren Spieler/innen einen vergleichbaren Bilanzwert haben
– auch ohne Antrag des betroffenen Vereins. Hat auch nur einer der höheren Spieler/innen
einen nicht vergleichbaren Bilanzwert, so kann der SPV nur dann aufgehoben werden, wenn
der Staffelleiter dennoch der Meinung ist, dass der höhere Spieler/in mittlerweile spielstärker
ist als der Spieler mit SPV (Ermessensentscheidung).
Gemischte Mannschaften
Der Bezirksbeirat hat auf seiner letzen Sitzung am 05.12.2007 in Heidenau beschlossen, dass ab der
Saison 2008/09 gemischte Mannschaften bis einschließlich 1. Bezirksklasse zulässig sind.


LG
Michael Kanowski

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